kerzeWir helfen im Trauerfall
bei Tag und Nacht

  • telefon 0676 350 55 45

  • Auch nach der Beerdigung gehen wir mit Ihnen den richtigen Weg

    Hinterbliebenenpension

    Die Witwen-, Witwer- und Waisenpension muss bei jenem Versicherungsträger beantragt werden, bei dem der Versicherte in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war.

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    Weiterführung oder Einstellung eines Betriebes

    Bezüglich der Weiterführung eines Betriebes können Sie sich in der Wirtschaftskammer beraten lassen. Bei einer Einstellung des Betriebes sollten Sie auf die rechtzeitige Abmeldung des Gewerbes achten.

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    Behördliche Abmeldung

    Die Bekanntgabe des Ablebens einer Person bei der zuständigen Meldebehörde ist vom Gesetz her nicht Pflicht.

    Verträge, Verpflichtungen, Mitgliedschaften

    Alle Verpflichtungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist, müssen gelöst oder geändert werden:

    Mietverträge, Mitgliedschaften, Daueraufträge von Geldinstituten, Versicherungen etc.

    Ausschmücken und Gestaltung der Grabstelle

    Die Bestattung Stögerer kann nach dem Abblühen der Blumenspenden gegen Entgelt mit dem Abräumen beauftragt werden.

    Sterbeurkunden

    Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei manchen Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für den Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Vielfach genügt auch eine Fotokopie, die wir Ihnen gerne anfertigen. Die Sterbeurkunden werden vom Standesamt ausgestellt und werden von uns gerne besorgt.

    Verlassenschaftsabhandlungen

    Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In den zuständigen Bezirken bestellt das Gericht den zuständigen Notar.

    Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.

    Mitzubringen sind, soweit vorhanden:

    • Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
    • Sterbeurkunde
    • Letztwillige Verfügungen (Testament etc.)
    • Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
    • Pensionsabschnitte des Verstorbenen
    • Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, wie z.B. Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Grundbuchauszüge, Versicherungsbelege, Lebensversicherungspolizzen, Kfz-Papiere etc.
    • Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses einschließlich eines Kostenvoranschlages über den Grabstein.

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