Auch nach der Beerdigung gehen wir mit Ihnen den richtigen Weg
Die Witwen-, Witwer- und Waisenpension muss bei jenem Versicherungsträger beantragt werden, bei dem der Versicherte in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war.
Bezüglich der Weiterführung eines Betriebes können Sie sich in der Wirtschaftskammer beraten lassen. Bei einer Einstellung des Betriebes sollten Sie auf die rechtzeitige Abmeldung des Gewerbes achten.
Die Bekanntgabe des Ablebens einer Person bei der zuständigen Meldebehörde ist vom Gesetz her nicht Pflicht.
Alle Verpflichtungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist, müssen gelöst oder geändert werden:
Mietverträge, Mitgliedschaften, Daueraufträge von Geldinstituten, Versicherungen etc.
Die Bestattung Stögerer kann nach dem Abblühen der Blumenspenden gegen Entgelt mit dem Abräumen beauftragt werden.
Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei manchen Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für den Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Vielfach genügt auch eine Fotokopie, die wir Ihnen gerne anfertigen. Die Sterbeurkunden werden vom Standesamt ausgestellt und werden von uns gerne besorgt.
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In den zuständigen Bezirken bestellt das Gericht den zuständigen Notar.
Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.